Willkommen in der Gemeinde Steeg im Tiroler Lechtal​

Grundsteuerbefreiung (zeitlich) für Neubauten

 

Kann gewährt werden bei Neubauten. Erforderlich ist ein diesbezügliches Ansuchen bei der Gemeinde Steeg sowie das Formular BG 30 des Finanzamtes Reutte. 

Datei herunterladen: PDFAntrag-Grundsteuerermäßigung.pdf

 

Zuständig