Willkommen in der Gemeinde Steeg im Tiroler Lechtal​

Heizkostenzuschuss 2023 des Landes Tirol

Einkommensgrenze (mtl.): 

   €   1.100,00   für Alleinstehende,  

   €   1.700,00    für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften 

(€ 300,00 pro Monat zusätzlich für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende, unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe)

 

Antrags-bzw.zuschussberechtigter Personenkreis:

PENSIONISTEN mit Bezug der geltenden Ausgleichszulage

Bezieher von Pensionsvorschüssen bis zur Höhe des geltenden Ausgleichszulagenrichtsatzes

Alleinerzieher mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtgten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe

Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe

Angerechnet werden: * Unfallrenten * Kriegsopferrenten * Pensionen aus dem Ausland * Waisenpensionen * Unterhaltszahlungen/Alimente * Sonstige Einkommen (Vermietung, Verpachtung) * Kinderbetreuungsgeld

Nicht angerechnet werden: * Pflegegeld * Familienbeihilfe  

BARANWEISUNG von   €   250,-- pro Haushalt

Anträge können im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2023 gestellt werden. 

Amt der Tiroler Landesregierung

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Zuständig