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Mit dem Rauchen aufhören: Angebote & Methoden

Bei einer Raucherentwöhnung ist das Ziel, sein Verhalten zu ändern und zur Nichtraucherin bzw. zum Nichtraucher zu werden. Je nachdem wie groß die Tabakabhängigkeit und wie stark die Motivation zum Aufhören ausgeprägt ist, stehen verschiedene Angebote der Raucherberatung, Methoden und Therapien zur Verfügung. Beratung und Programme werden auch telefonisch und online angeboten.

Wie erfolgt die Raucherentwöhnung?

Zu Beginn der Raucherentwöhnung wird in einem ersten Gespräch unter anderem das Rauchverhalten analysiert und erfragt, wie hoch die Bereitschaft ist, mit dem Rauchen aufzuhören. Anschließend wird die weitere Vorgangsweise besprochen, wie eine langfristige Entwöhnung erreicht werden kann.
Eine Nikotinersatztherapie und spezielle Medikamente zur Raucherentwöhnung können unangenehme Entzugserscheinungen lindern und helfen, den Rauchstopp durchzuhalten.

In einer Kurzberatung kann man sich über weitere Möglichkeiten zur Raucherentwöhnung informieren lassen.

In Entwöhnungsprogrammen für Einzelpersonen oder Gruppen erfolgt eine intensive Betreuung mit persönlicher Begleitung in ein rauchfreies Leben. Eventuell ist die Behandlung einer krankhaften Nikotinsucht stationär in einer spezialisierten Einrichtung notwendig.

Die Kombination von medikamentösen und nicht medikamentösen Therapien (z.B. verhaltenstherapeutische Maßnahmen, Psychotherapie; siehe unten) kann besonders wirksam sein. Auch regelmäßige Bewegung bzw. körperliches Training können als ein Teil die Entzugsbehandlung unterstützen. Wenn Sie eine Raucherentwöhnung durchführen, ist es wichtig, auch Familienangehörige, Partnerin/Partner etc. einzubeziehen.

„Schlusspunkt-Methode“

Unter der „Schlusspunktmethode“ versteht man, dass man sich innerhalb der nächsten Wochen ein Datum setzt, an dem man mit dem Rauchen aufhört. Wichtig dabei ist, sich gut auf den Rauchstopp vorzubereiten. Ein erster Schritt ist, sich näher über die Raucherentwöhnung zu informieren, z.B. mit Broschüren oder im Internet. Planen Sie für Ihren Rauchstopp einen bestimmten Tag – je früher, desto besser. Wegen der Entzugserscheinungen sind die ersten Tage am schwierigsten. Wenn Sie sich vor dem Rauchstopp Ihr Rauchverhalten bewusst machen, erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen. Führen Sie dazu ein Rauchstoppprotokoll.

Verhaltenstherapie

Bei der Verhaltenstherapie erarbeitet sich unter anderem die Raucherin/der Raucher gemeinsam mit der Therapeutin/dem Therapeuten jene Situationen bzw. Reize, die ein Verlangen nach einer Zigarette auslösen. Des Weiteren wird gelernt, wie Risikosituationen bewältigt und Rückfälle vermieden werden können. Einzel- und Gruppentherapie gelten als wirksame Methoden für die Raucherentwöhnung.

Medikamentöse Therapie

Medikamente bzw. Nikotinersatzpräperate helfen, mit eventuell auftretenden Entzugssyptomen besser umzugehen. Sie können aber eine aktive Veränderung des Rauchverhaltens nicht ersetzen.

Nikotinersatztherapie

Bei der Nikotinersatztherapie wird mit Nikotinpräparaten (z.B. Kaugummi, Pflaster, Inhalator oder Tablette) ein Nikotinspiegel aufgebaut und die Dosis im Verlauf der Therapie stufenweise reduziert. Dadurch können die Entzugserscheinungen gelindert oder verhindert werden. Die Präparate sind rezeptfrei in Apotheken erhältlich.

Medikamente zur Raucherentwöhnung

Um die Entwöhnung zu unterstützen und Rückfällen vorzubeugen, kann die Ärztin/der Arzt auch spezielle rezeptpflichtige Medikamente verordnen, die das Suchtverhalten beeinflussen, z.B.Antidepressiva oder zur Nikotinentwöhnung zugelassene Medikamente.

In Österreich sind zwei Wirkstoffe zur Behandlung der Tabakabhängigkeit zugelassen: Bupropion und Vareniclin.

Weitere Verfahren

Neben den oben genannten Therapien werden im Rahmen einer Raucherentwöhnung auch weitere Verfahren angeboten, beispielsweise Akupunktur, Akupressur oder Lasertherapie, aber auch Hypnose bzw. Hypnotherapie.

Wohin kann ich mich wenden?

Wer sich entschlossen hat, mit dem Rauchen aufhören zu wollen, findet bei folgenden Stellen Unterstützung und Beratung:

Wie erfolgt die Kostenabdeckung?

Die Sozialversicherungsträger bieten kostenlos Raucherberatung oder ambulante Raucherentwöhnung an. Eventuell ist ein Selbstbehalt zu bezahlen. Die Kosten für die medikamentöse Therapie werden im Regelfall nicht übernommen. Bei starker Abhängigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine stationäre Raucherentwöhnung bewilligt werden.

Weitere Informationen zu Anbieterinnen/Anbietern und zur Kostenabdeckung finden Sie unter Anlaufstellen für die Raucherentwöhnung, wie z.B. dem Rauchfrei-Telefon.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

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