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Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen

Der Eltern-Kind-Pass – vormals Mutter-Kind-Pass – dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder. Er beinhaltet die in der Mutter-Kind-Pass-Verordnung vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Dabei steht die Früherkennung von Gesundheitsrisiken, Erkrankungen und Entwicklungsstörungen im Vordergrund. Durch das frühzeitige Entdecken kindlicher Defizite können rechtzeitig Förderungsmaßnahmen ergriffen werden.
 

Was ist der Eltern-Kind-Pass?

Der Eltern-Kind-Pass dokumentiert wichtige Untersuchungen und Gesundheitsdaten im Verlauf der Schwangerschaft sowie nach der Geburt bis zum fünften Lebensjahr des Kindes. Das Dokument ist eine wichtige Stütze, um alle Vorsorgetermine während der Schwangerschaft und danach im Auge zu behalten. Zudem sind Ärztinnen und Ärzte und Hebammen mithilfe des Eltern-Kind-Passes über wichtige Gesundheitsdaten informiert. Das ist besonders in einem Notfall wichtig. Deshalb sollten schwangere Frauen den Eltern-Kind-Pass immer mitführen.

Mehr zum Thema: Der Eltern-Kind-Pass auf einen Blick

Wie viele Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen gibt es?

Der Eltern-Kind-Pass sieht fünf gynäkologische Untersuchungen während der Schwangerschaft vor. Dabei werden zusätzlich zwei Blutuntersuchungen sowie drei Ultraschalluntersuchungen durchgeführt.

Mehr zum Thema: Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen für Schwangere

Nach der Geburt stehen zehn Untersuchungen des Kindes einschließlich einer orthopädischen, einer Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung und zwei Augenuntersuchungen auf dem Programm. Seit November 2012 besteht auch die Möglichkeit, eine Hebammenberatung in der 18. bis 22. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen.

Mehr zum Thema:

Jede schwangere Frau mit Wohnsitz in Österreich hat Anspruch auf einen Eltern-Kind-Pass.

Hinweis

Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind fünf Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen der werdenden Mutter und fünf Untersuchungen des Kindes verpflichtend durchzuführen und durch die ärztliche Bestätigung im Eltern-Kind-Pass nachzuweisen.

Mehr zum Thema: Kinderbetreuungsgeld

Was bedeutet Pränataldiagnostik?

Aus medizinischen Gründen können zusätzlich zu den Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen weitere Untersuchungen verordnet werden. Dies ist u.a. dann notwendig, wenn der Verdacht auf eine Chromosomenanomalie bzw. eine Fehlbildung vorliegt. Die medizinisch notwendigen Untersuchungen dieser sogenannten Pränataldiagnostik werden von der Sozialversicherung bezahlt.

Einige werdende Eltern wollen auch ohne medizinische Indikation pränataldiagnostische Untersuchungen in Anspruch nehmen, um das Risiko genetischer Erkrankungen oder Fehlbildungen abschätzen zu lassen. Bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf werden sämtliche Untersuchungen, die Frauen zusätzlich zum Eltern-Kind-Pass-Programm durchführen lassen, nicht oder nur teilweise von der Sozialversicherung bezahlt. Informationen über pränataldiagnostische Untersuchungen und ihre Kosten bekommen Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder bei Familienberatungsstellen mit Schwangerenberatung.

Mehr zum Thema: Pränataldiagnostik

Wohin kann ich mich wenden?

Die Eltern-Kind-Pass-Leistungen beginnen mit der Übergabe des Eltern-Kind-Passes nach der Diagnose einer Schwangerschaft durch eine Ärztin oder einen Arzt. Folgende Stellen bieten Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen an:

  • Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin,
  • niedergelassene Fachärztin oder niedergelassener Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  • Fachambulatorien für Gynäkologie und Geburtshilfe der Krankenkassen,
  • Ambulanzen für Gynäkologie und Geburtshilfe in Spitälern sowie
  • Familienberatungsstellen mit Schwerpunkt Schwangerenberatung.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen sind kostenlos. Schwangere Frauen, die nicht in Österreich krankenversichert sind, haben nur dann Anspruch auf die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Österreich nachweisen können. Nicht krankenversicherte Frauen müssen sich daher vor Inanspruchnahme einer Untersuchung von der Gebietskrankenkasse, die für den Wohnort zuständig ist, einen Anspruchsbeleg ausstellen lassen.

Weitere Informationen

Die Begleitbroschüre zum Eltenr-Kind-Pass Unser Baby kommt des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen enthält Informationen rund um die Themen Schwangerschaft, Geburt, die ersten Lebensmonate des Babys, rechtliche Fragen und Anlaufstellen für Beratung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

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